Im folgenden Text erfahren Sie, wie sich die Inkassogebühren berechnen. Im „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, welches im September 2013 verabschiedet wurde, wird unter anderem die Arbeit von Inkassounternehmen reguliert. Durch dieses Gesetz soll dem Verbraucher mehr Sicherheit im Falle eines Missbrauchs geboten werden und der Bereich transparenter gestaltet werden.
Mithilfe des Gesetzes werden drei wichtige Regelungen getroffen:
- Die Aufsicht der Inkassounternehmen wird verbessert.
- Durch neue Darlegungs- und Informationspflichten wird gewährleistet, dass der Schuldner die geltend gemachten Forderungen bestmöglich nachvollziehen kann.
- Die dritte wichtige Regelung ist die Höhe der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten.Durch dieses Gesetz wird mehr Transparenz und Klarheit für den Schuldner geschaffen.
Elbe Inkasso orientiert sich beim Berechnen der Inkassogebühren an der Rechtsanwaltsgebührentabelle. Das Berechnen von beliebigen Inkassokosten ist verboten.
Die anfallenden Gebühren für Inkasso orientieren sich am Gegenstandswert, das heißt an der Höhe der Forderung. Diese können in der Rechtsanwaltsgebührentabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, nachvollzogen werden. Dem Schuldner werden die Inkassokosten beim außergerichtlichen Mahnverfahren neben der Hauptforderung berechnet.
Inkassokosten, auch Geschäftsgebühr genannt, fallen mit dem ersten Mahnschreiben an. Hierbei bewegt sich die Gebühr nach Nr. 2300 WRVG von 0,5 bis 1,3. Nur bei umfangreichen oder schwierigen Fällen bewegt sie sich von 1,3 bis 2,5 nach der Anm. zu Nr. 2300 VVRVG.
In folgenden Fällen kann eine umfangreiche oder schwierige Angelegenheit begründet werden und hat für den Schuldner höhere Kosten zur Folge:
- Forderung mit Auslandsbezug beziehungsweise Einsatz von Fremdsprachenkenntnissen
- Vielfache Wohnungswechsel des Schuldners mit der Notwendigkeit von Aufenthaltsermittlungen
- Mehrfacher Schriftverkehr mit zusätzlichen Telefonaten, die über kurze Mitteilungen, Sachstandsanfragen und Informationsbeschaffung hinausgehen; Austausch widerstreitender Argumente
- Umfassendes Aktenstudium beziehungsweise aufwendige Recherche einer streitigen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum
Daneben können weitere Gebühren anfallen zum Beispiel wegen Außendienstbesuchen oder aufgrund von Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VVRVG anfallen. Die sogenannten Nebenforderungen müssen jedoch im Mahnschreiben aufgeschlüsselt werden, um dem Schuldner das Nachvollziehen zu ermöglichen.