Zahlungsziel

Entgegen dem allgemeinen Kaufvertragsrecht bezeichnet das Zahlungsziel eine vom Kaufvertragsrecht abweichende Zahlungsbedingung. Der Lieferant räumt dem Abnehmer (Käufer) beim Abschluss des Kaufvertrages eine bestimmte Frist zur Bezahlung oder anderweitigen Begleichung der vereinbarten Schuld (z. B. Gegenleistung) ein. Das Zahlungsziel bezeichnet daher die Zeitspanne zwischen Lieferung und Zahlung).

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