Ottawa Konvention

Die Ottawa Konvention bezeichnet das „Übereinkommen zum internationalen Factoring“. Es handelt sich um eine Vereinbarung, die im Jahr 1988 getroffen wurde. Sie hatte zum Ziel, die Abtretung von Exportforderungen durch eine Anpassung internationaler Rechtsvorschriften zu vereinfachen und dadurch die Finanzierung grenzüberschreitender Geschäfte zu erleichtern. Nach langem Bemühen seitens des Deutschen-Factoring-Verbands wurde fast 10 Jahre später dieses Übereinkommen im Jahr 1998 auch von der Bundesrepublik Deutschland als geltendes Recht anerkannt.

Die Ottawa-Konvention regelt sowohl die Vereinheitlichung der Abtretung von Forderungen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr als auch das Factoring Geschäft. Eine Finanzierung des Exports wird somit wesentlich erleichtert.

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