Forderungsausfall

Vom Forderungsausfall ist die Rede, wenn ein Lieferant Waren verkauft oder ein Dienstleister Arbeit verrichtet und anschließend der Käufer oder Auftraggeber den Forderungen nicht nachkommen kann. Ein Grund hierfür könnte die Insolvenz des leistungsbeziehenden Unternehmens sein, dass nun nicht mehr in der Lage ist, die ausstehende Rechnung zu begleichen. In diesem Fall entsteht auf der einen Seite ein Forderungsausfall. Unternehmen können eine Warenkreditversicherung abschließen, um sich vor solchen Ausfällen zu schützen.

Eine Besonderheit stellt der Ausfall offener Forderungen im Factoring dar. Je nachdem welches Vertragsmodell bzw. Factoring Modell gewählt wurde, kann der Ausfall unterschiedlich wahrgenommen werden. Beim echten Factoring wird beispielsweise der Forderungsausfall vom Factor getragen. Dafür wird allerdings auch eine Delkrederegebühr vom Factoring Kunden erhoben. Beim unechten Factoring hingegen bleibt die Übernahme des Forderungsausfalls aus.

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