Grundsätzlich ist es notwendig, dass zwischen dem Factoring Anbieter und dem Auftraggeber ein Factoring Vertrag geschlossen wird. Der Vertrag kann beinhalten, dass alle Forderungen oder nur ausgewählte Forderungen vom Factor übernommen werden. Es kann sich um Forderungen handeln, die nach dem Vertragsabschluss entstehen oder die bereits vorhanden sind. Factoring Verträge sind meist langfristig angelegt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, nur einzelne Forderungen an den Factor abzutreten.
Beim Factoring ist es dabei üblich, zwei Arten von Verträgen zunächst zu unterscheiden. Der Rahmenvertrag regelt die schuldrechtliche Basis zwischen den am Factoring beteiligten Parteien. Darüber hinaus gibt es noch die Ausführungsverträge, die die spezifischen Forderungsankäufe, -verkäufe und somit auch die Kausalgeschäfte der Forderungsübertragung festhalten. Der Factoring Vertrag ist in seinen Konditionen und Bedingungen abhängig von der gewählten Factoring Art.
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