Eigentumsvorbehalt

Als Eigentumsvorbehalt wird die Übergabe einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung verstanden. Eine aufschiebende Bedingung kann im Zivilrecht zum Beispiele eine in den Vertrag eingefügte Bedingung sein, die erfüllt werden muss, um die Rechtswirkung des Geschäfts gültig zu machen. Der Eigentumvorbehalt prophezeit also einen zukünftigen Eigentumserwerb. Dieser Vorbehaltskäufer erlangt damit einen obligatorischen Anspruch an der Sache.

Der Eigentumsvorbehalt spielt im Factoring vor allem in den Rechtsgrundlagen eine wichtige Rolle und wird häufig im echten und unechten Factoring erwähnt.

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