Bonität

Als Bonität wird die Fähigkeit eines Schuldners verstanden, die ihm gestellten Forderungen zu begleichen. Als Schuldner können hier natürliche Personen, Unternehmen aber auch der Staat verstanden werden. Die Fähigkeit, Schulden zu begleichen, umfasst auch die Bereitschaft zur Rückzahlung und dem Nachkommen der Forderungen. Begleicht also ein Unternehmen, eine natürliche Person oder der Staat die ihm gestellten Forderungen oder zeigt die Bereitschaft die Forderungen zu begleichen, so ist der Gegenstand der Bonität erfüllt. Zur Wahrung der Bonität besteht vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) die Möglichkeit mittels Factoring Forderungen zu verkaufen. Der Verkauf von Forderungen (= Forderungsverkauf) wird als Factoring bezeichnet.

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