BaFin

Bei dem Begriff BaFin handelt es sich um eine Abkürzung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesanstalt wurde im Jahr 2002 aus den drei ehemaligen Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe) gegründet. Sie fungiert als selbstständige Einrichtung des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Finanziert wird Sie aus den Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Unternehmen und Institute, wodurch sie unabhängig vom Staat agieren kann.

Aufgabe der BaFin

Die zentrale Aufgabe ist es Banken, Finanzdienstleister (hierzu gehört auch das Factoring samt Factoring Anbieter), Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel zu beaufsichtigen und dabei auf die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarktes zu achten. Unterstützt wird die BaFin in dieser Aufgabe von der Deutschen Bundesbank. In § 7 KWG (Kreditwesengesetz) ist diese Zusammenarbeit zudem gesetzlich geregelt.

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