Der Begriff Ausfallrisiko wird im Kreditwesen synonym zum Begriff Kreditrisiko verstanden und bezeichnet die allgemeine Gefahr, dass ein Kreditnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Kredite nicht oder nur unvollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Im Factoring kommt das Ausfallrisiko zu tragen, wenn ein Schuldner (= Debitor) die ihm überstellten Forderungen dem Forderungsbesitzer gegenüber nicht begleicht. Besitzer der Forderung kann das Unternehmen oder der Forderungskäufer, also die Factoring Gesellschaft, sein. Wem das Ausfallrisiko obliegt, dem mittelständischen Unternehmen oder der Factoring Gesellschaft, regelt aus rechtlicher Sicht die zwischen beiden Unternehmen vertraglich geregelte Factoring Art.
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