Zusammenarbeit im Factoring

Die Zusammenarbeit im Factoring mit einem Finanzierungspartner, wie der Elbe-Factoring GmbH, ist immer durch ein besonderes Vertrauensverhältnis gekennzeichnet. Wir stehen deshalb für eine offene Kommunikation und zuverlässiges Handeln. Sie haben durch die Kooperation einen leistungsstarken Partner an Ihrer Seite, mit einer gesicherten Refinanzierung und einem factoringerfahrenen Team. Eine gute Erreichbarkeit und kurze Entscheidungswege sind dabei für uns selbstverständlich.

In fünf Schritten zu frischer Liquidität

Zusammenarbeit im Factoring – Abwicklung zur ersten Auzahlung

Zusammenarbeit im Factoring:

1. Erstkontakt

Sie möchten unverbindlich prüfen, ob Factoring für Ihr Unternehmen einsetzbar ist, welchen Nutzen Sie haben und was die Dienstleistung kostet? Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin für ein Beratungsgespräch vor Ort oder am Telefon unter 0351/320 398 10.

2. Analysegespräch und Factoring Antrag

Wir lernen im ersten Gespräch Ihr Geschäft kennen und prüfen gemeinsam, inwieweit der Einsatz von Factoring für Ihr Unternehmen sinnvoll und umsetzbar ist. Anhand Ihrer individuellen Rahmenparameter, wie zum Beispiel Jahresumsatz oder Anzahl der Debitoren, können wir Ihnen direkt vor Ort eine Kostenkalkulation erstellen und gleichzeitig berechnen, wie Sie sich die Gebühren kompensieren lassen. Wenn das Gespräch zu dem Ergebnis führt, dass Factoring für Sie eine geeignete Finanzierungsform darstellt, unterzeichnen Sie den unverbindlichen Factoring Antrag. Wir erhalten damit den Auftrag, uns einen tieferen Einblick in Ihr Unternehmen zu verschaffen und zu prüfen, wie Factoring individuell für Sie abgebildet werden kann. Wir sehen uns dafür zum Beispiel aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen an, Ihre Kundenstruktur und Ihre Offene Posten-Liste.

Folgende Unterlagen werden für die Factoring Prüfung benötigt:

  • die zwei letzten Jahresabschlüsse
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Kundenstruktur (TOP 10 Kunden)
  • Handelsregisterauszug
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

3. Vertragsangebot

Nach erfolgter positiver Prüfung erhalten Sie von uns ein individuelles und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Vertragsangebot mit sämtlichen Informationen. Nachdem wir uns zu den Parametern einer Zusammenarbeit einig sind, unterzeichnen Sie den Factoringvertrag.

4. Audit

Bevor wir mit dem Forderungsankauf starten können, führen wir gemeinsam mit Ihnen ein Audit vor Ort durch. Hintergrund ist die abschließende Beurteilung durch einen unserer Risikomanager. Schwerpunkt ist dabei unter anderem die Einsicht in aktuelle Belege zur regelmäßigen Zahlung von Löhnen und Gehältern, sowie Sozialversicherungsbeiträgen.

5. Auf dem Weg zur ersten Auszahlung

Nun sind alle Voraussetzungen für einen Start der Zusammenarbeit geschaffen und Sie erhalten den von uns gegengezeichneten Vertrag zurück. Die gemeinsame Umsetzungsarbeit beginnt. Dazu gehört zum Beispiel das Zusammenstellen Ihrer Rechnungs- und Kundendaten. Wir pflegen diese in das Online-Factoring-Portal ein. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Rechnungsdaten bequem auf elektronischem Weg an uns zu übermitteln. Wir informieren Ihre Kunden vorab mit einem gemeinsamen Schreiben, dass Sie ab sofort Factoring nutzen möchten.

Bei der Warenkreditversicherung haben wir parallel geprüft, dass wir Ihren Forderungsbestand rückwirkend für 30 Tage ankaufen können. Sie verfügen somit bereits ab dem Factoring Start über einen sofortigen Liquiditätsschub für Ihr Unternehmen.