Inhouse Factoring

Die Eigenschaften des Inhouse Factoring

Beim Inhouse Factoring verbleiben Mahnwesen und Debitorenmanagement bei Ihnen als Factoring Kunde. Die Sicherstellung der fortlaufenden Liquidität mittels Forderungsfinanzierung sowie das Delkredererisiko (Ausfallschutz) werden vom Factoring Anbieter übernommen. Anwendung findet diese Finanzierungsform in der Regel bei größeren Unternehmen, die interne über eigene Organisationsstrukturen im Finanz- und Rechnungswesen verfügen. Lediglich nach Abschluss des außergerichtlichen Mahnverfahrens wird der Factor mit dem Einzug der Forderung beauftragt.

Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet sich das Full Service Factoring an. Hier ist neben der Finanzierung und dem Ausfallschutz auch das Forderungsmanagement enthalten.

Der Ablauf von Inhouse Factoring in der Praxis

Sie bleiben wie bisher unverändert der Ansprechpartner Ihrer Kunden (Debitoren). Es gibt keine wesentlichen Veränderungen in Ihrer Debitorenbuchhaltung.

Sollte bereits eine Warenkreditversicherung für Forderungsausfallschutz bestehen, wird diese in den Factoring-Vertrag als Zweivertragsmodell mit integriert. Dementsprechend wird die Bonität der Debitoren regelmäßig durch den Factor geprüft, bestehende Debitorenlimite werden kontinuierlich übernommen. Die Rechnungsstellung an Ihre Debitoren führen weiterhin Sie aus, ebenso das Mahnwesen nach entsprechenden Vorgaben (z.B. Mahnintervalle, etc.) der Factoringgesellschaft.

Nach erfolgten Forderungsverkauf an den Factoring Anbieter, zahlt dieser sofort einen Anteil zwischen 80 – 90% des Bruttorechnungswerts an Sie aus. Aufgrund eventuell anfallenden Rechnungsabzügen, Einreden, etc. bildet der Factor einen sogenannten Sicherheitseinbehalt (Sperrbetrag) von 10 – 20%. Nach Zahlungseingang der Debitoren wird der Restbetrag ausgezahlt.

→ Übersicht aller Factoring Arten